CDU Stadtverband Schöningen

Antrag: Grillflächen im Stadtgebiet

Freizeitmöglichkeiten Ausbauen

Am 10.01.2022 sendeten wir den Antrag auf Ausweisung öffentlicher Grillplätze im Stadtgebiet an den Bürgermeister.

Der Kern des Antrages lässt sich aus dem Titel bereits ableiten. Wir möchten die Freizeitmöglichkeiten der Einwohner, insbesondere derer ohne Garten o.Ä. erweitern. Sie sollen in Zukunft auf ausgewiesenen Grillflächen kostenlos und ohne Voranmeldung grillen dürfen.

Der Antrag wird im weiteren Verlauf durch den Rat/Verwaltungsaussschuss an den zuständigen Fachausschuss zur Beratung überwiesen. Bei einer nachfolgenden Ratssitzung wird dann schließlich über den Antrag abgestimmt.

Wir freuen uns über Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die wir gerne in die Beratung einfließen lassen möchten. Schreiben Sie bei bedarf gerne eine Mail an info@cdu-schoeningen.de

Antragstext im Wortlaut:
 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt: 

1. Im Schlosspark/Bürgermeisterwiese wird an geeigneter Stelle eine öffentliche Grillfläche ausgewiesen. Das Grillen soll hier kostenlos und ohne Voranmeldung gestattet sein. Die Rahmenbedingungen sind in einer gesonderten Benutzungsordnung aufgeführt. Diese wird auch vor Ort ausgeschildert. Für die Entsorgung der Asche werden geeignete Abfallbehälter zur Verfügung gestellt. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt im genannten Gebiet Bereiche auf ihre Eignung als Grillfläche zu überprüfen und zur Abstimmung vorzuschlagen. 

2. Die „Benutzungsordnung Grillplätze Schöningen“ gemäß Anlage 1. 

 

Begründung 

Nicht jeder Einwohner unserer Stadt hat den Luxus im Sommer einen Garten zur Verfügung zu haben. Sie sind daher auf die Nutzung öffentlicher Grünflächen zu Freizeit- und Erholungszwecken angewiesen. Bisher blieb diesen Einwohnern aber etwas verwehrt, dass für die meisten Gartenbesitzer selbstverständlich ist und zum Sommer dazugehört: Grillen. 

Große Städte wie Braunschweig, Magdeburg und auch Wolfsburg weisen deshalb Grillflächen aus, die jeder kostenlos nutzen kann. Schöningen ist nun keine Großstadt, die Möglichkeit die Lebensqualität der Einwohner und die Attraktivität der Stadt und ihrer Grünanlagen mit einfachen Mitteln zu steigern besteht trotzdem. Deshalb sollte die Ausweisung öffentlicher Grillflächen beschlossen werden. 

Zunächst wäre nur die Anschaffung einer geeigneten Asche-Tonne sowie der Beschilderung notwendig. 

Das Angebot könnte durch Tische und Bänke erweitert werden. Eine Finanzierung dieser könnte z.B. durch Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ erfolgen, das unter anderem neue Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten fördern soll. 

Anlage 1

Benutzungsordnung Grillplätze Schöningen 

Diese Benutzerordnung gilt für alle ausgewiesenen Grillplätze im Stadtgebiet der Stadt Schöningen. Grillen im öffentlichen Raum außerhalb dieser Plätze ist nicht gestattet. 

1. Die Benutzung der Grillplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer haftet persönlich für durch ihn entstandene Schäden. 

2. Die Nutzung steht jedem Einwohner und seinen Gästen frei und ist unentgeltlich. 

3. Die Grillfeuerstelle ist für die gesamte Dauer der Nutzung durch eine geeignete volljährige Person zu beaufsichtigen. 

4. Es dürfen ausschließliche Grillkohle oder Gas in dafür bestimmten Geräten sowie Handelsübliche Grillanzünder verwendet werden. Während des Grillens ist ein geeignetes Löschmittel (Wasser, Sand, Feuerlöscher) vorzuhalten. 

5. Offenes Feuer (z.B. Lagerfeuer) sind untersagt. 

6. Der Grillplatz ist sauber zu halten. Die Asche wird in den besonders gekennzeichneten Behältern entsorgt. Sonstiger Abfall ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

7. Ab einem Graslandfeuerindex Stufe 4 ist das Grillen aufgrund der erhöhten Brandgefahr untersagt. (https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html) 

8. Lärm ist aus Rücksicht auf die Anwohner zu vermeiden. Dies gilt insbesondere während der Ruhezeiten:
a. Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe), 
b. an Werktagen die Zeit von i. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe), 
ii. 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe), 
iii. 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe). 

9. Grillen zwischen 23:00 und 8:00 Uhr ist nicht erlaubt. 

10. Wenn das Feuer außer Kontrolle geraten sollte, rufen sie bitte die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112