Am späten Dienstagnachmittag informierte die Kreisverwaltung per Pressemitteilung über die Lockerung. Im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt könnten die Landkreise bei einem Inzidenzwert unterhalb von 35 per Allgemeinverfügung regeln, dass sich statt fünf Personen aus zwei Haushalten nun bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen dürfen. Von dieser Möglichkeit macht der Landkreis Helmstedt Gebrauch